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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MooBay

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MooBay

1 Allgemeines

1.1 Objekt

MooBay ist die Versteigerungsplattform von Swissgenetics. Es gelangen Samendosen, Embryonen oder Lebendtiere zur Versteigerung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle in MooBay zur Steigerung frei gegebenen Objekten. Sie gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Swissgenetics und dem Käufer. Sie bilden integrierenden Bestandteil für sämtliche Rechtsbeziehungen im Onlinehandel von Swissgenetics.

Diese AGB sind auf der Website von Swissgenetics einsehbar und druckfähig hinterlegt.

Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB erkennen Käufer bei ihrer Erstanmeldung bei Swissgenetics an:

  • durch die Kenntnisnahme der auf der Website von Swissgenetics veröffentlichten AGB;
  • oder durch Einloggen in die Website von Swissgenetics;
  • oder durch Einloggen in die Versteigerungsplattform MooBay;

Änderungen der AGB werden den Käufern zur Kenntnis gebracht.

1.2 Zulassungsvoraussetzung

1.2.1 Käufer aus der Schweiz

Käufer aus der Schweiz verpflichten sich, bei erstmaligem Geschäftskontakt Swissgenetics eine ihnen erteilte Mehrwertsteuernummer (MWST-Nr.) unverzüglich mitzuteilen. Diese MWST-Nr. wird für die Vertragsbeziehung zwischen Swissgenetics und dem Käufer verwendet, solange diese nicht vom Käufer schriftlich widerrufen wird. Durch die Verwendung der MWST-Nr. bestätigen Käufer, dass die Vertragsbeziehungen mit Swissgenetics ihrem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen zuzuordnen sind.

1.2.2   Käufer aus einem Land ausserhalb der Schweiz

Es sind nur Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein zugelassen.

1.3 Rechtliche Stellung von Swissgenetics

Swissgenetics versteigert eigene Samendosen, Embryonen oder lebende Tiere auf eigene Rechnung.

1.4 Kosten

Der Käufer erhält eine Rechnung für die gekauften Produkte, die er innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen hat. Die Rechnung wird mit einer Unkostengebühr von 4% des zugeschlagenen Verkaufspreises belastet. Sämtliche weiteren Kosten in Zusammenhang mit Transport, Impfungen oder sonstige Unkosten gehen zu Lasten des Käufers.

2 Ver- und Ersteigerungsbedingungen

2.1 Anmeldung

Um die Dienstleistungen von Swissgenetics nutzen zu können, müssen sich Käufer anmelden. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Die Anmeldung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der von Swissgenetics abgefragten Daten bei der Registration via Elvaweb sowie der Zustimmungserklärung zu den AGB.

2.2 Zulassung

Der Käufer erhält seine Zulassung von Swissgenetics mit der Annahme seiner Anmeldung. Der Käufer ist verpflichtet, Datenänderungen, die sich nach seiner Anmeldung ergeben, Swissgenetics unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Swissgenetics ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Eine Zulassung wird insbesondere verweigert bzw. entzogen, bei

  • falschen Angaben bei der Anmeldung
  • Missbrauch der Dienste von Swissgenetics
  • Verletzung von Rechten Dritter
  • Beschädigung, Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von Swissgenetics
  • Verzug/Nichterfüllung von Kaufverträgen
  • rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Verstössen gegen die AGB
  • Widerspruch gegen diese und/oder geänderte AGB
  • Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

2.3 Abmeldung

Der Käufer ist jederzeit berechtigt, sich bei Swissgenetics mit sofortiger Wirkung schriftlich abzumelden.

2.4 Widerruf

Sofern er die Dienste von Swissgenetics noch nicht in Anspruch genommen hat, kann der Käufer darüber hinaus innerhalb von zwei Wochen seine Anmeldung schriftlich widerrufen.

2.5 Nutzung der Dienste

Käufer dürfen die Dienste von Swissgenetics nur in bestimmungsgemässer Weise nutzen. Swissgenetics kann die Dienste jederzeit erweitern oder einschränken.

2.6 Ausschluss von Verkäufen

Swissgenetics hat das Recht, Käufer ohne Angabe von Gründen von Verkäufen auszuschliessen.

2.7 Datenschutz/Verwendung gespeicherter Daten

Swissgenetics ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen. Hierbei hat Swissgenetics die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz und die eigene Datenschutzerklärung zu beachten.

Swissgenetics ist insbesondere berechtigt, die Daten und Angaben zum Verkauf

  • im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von MooBay durch den Käufer zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit dies zur Nutzung dieser Dienste erforderlich ist,
  • an die Parteien eines Kaufvertrages weiterzuleiten, soweit es erforderlich ist,
  • an Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist, z.B. wenn es der Aufklärung eines Missbrauchs des Auktionshauses oder der allgemeinen Rechtsverfolgung dient,
  • in anderen Fällen nach Einwilligung des Käufers weiterzugeben.

Eine weitergehende Nutzung der Daten erfolgt nicht.

Nimmt der Käufer seine Anmeldung zurück, so hat er Anspruch auf Löschung der gespeicherten Daten, es sei denn, Swissgenetics benötigt diese noch für die Abwicklung von Verträgen.

Die von Swissgenetics zur Verfügung gestellten Daten/Bilder dürfen vom Käufer ohne Zustimmung von Swissgenetics nicht verwendet werden.

Es ist Käufern untersagt, Kontaktdaten und Adressen sowie sonstige Inhalte, dies sich auf der Website von Swissgenetics befinden, für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

2.8 Durchführung von Auktionen

  • Die für die Auktion massgebliche Währung ist der CHF. Die Höhe der Gebotsschritte ist bei jedem Versteigerungsobjekt vermerkt und kann unterschiedlich sein.
  • Die Abgabe eines Gebotes ist nur gültig, wenn es unter Einhaltung des von Swissgenetics vorgegebenen Verfahrens abgegeben wird. Swissgenetics behält sich vor, Gebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Durch ein Gebot wird ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Versteigerungsobjektes abgegeben. Erklärt ein Käufer, er habe kein oder kein wirksames Gebot abgegeben, trägt er hierfür die Beweislast.
  • Legt Swissgenetics einen Mindestpreis fest, ist dieser beim Versteigerungsobjekt ersichtlich. Geht kein höheres Gebot ein, bleibt das Objekt unverkauft und bleibt bei Swissgenetics.
  • Legt Swissgenetics keinen Mindestpreis fest, startet das Verkaufsobjekt mit dem Preis CHF 0.00. Nach Eingang des ersten Gebots gilt das Objekt als verkauft und wird dem Höchstbietenden zugeschlagen.
  • Jedes Versteigerungsobjekt hat eine festgelegte Laufzeit, welche klar ersichtlich angezeigt wird. Geht im von Swissgenetics definierten Zeitpunkt vor Auktionsende noch mind. ein Angebot ein, verlängert sich die Auktionsdauer um die durch Swissgenetics festgelegte Laufzeit. Swissgenetics behält sich vor, diese Laufzeit zu verkürzen oder zu verlängern oder Online-Auktionen/Gebotsrunden ohne Abschluss eines Kaufvertrages abzubrechen.
  • Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen Swissgenetics und dem Käufer zustande.

2.9 Kaufpreis

Die zugeschlagenen Kaufpreise sind grundsätzlich Netto-Preise, d.h. sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Hierauf ist eine Unkostengebühr zu entrichten. In der Unkostengebühr ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Der zugeschlagene Gebotspreis wird 15 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

3 Sachmängelhaftung

Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Versteigerungsobjekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden.

Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics beruhen.

4 Haftung

4.1 Nutzung der Dienstleistungen

Swissgenetics haftet nicht für Schäden, die Käufern oder Dritten in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung von Swissgenetics entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass aufgrund technischer Mängel abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Swissgenetics eingehen, oder berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass Versteigerungsobjekte nicht oder nicht zutreffend dargestellt wurden. Soweit es für Wartungsarbeiten und Updates erforderlich ist, behält sich Swissgenetics eine temporäre Ausserfunktionssetzung ihrer Website und ihrer Plattform vor.

4.2 Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit/Kardinalpflichten

Swissgenetics haftet Käufern gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Swissgenetics oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Swissgenetics beruhen.

4.3 Besitzergarantien

Bestehende Besitzergarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt.

5 Schlussbestimmungen

5.1 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern. Bern ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Verkäufer und/oder Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und die Regelungen des internationalen Privatrechts gelten nicht. Die Vertrags- und Auktionssprachen sind deutsch und französisch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz, Zuchtdaten) dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.

5.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Version vom 24.09.2024